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pct:berichtigung_oder_hinzufuegung_von_erklaerungen_nach_regel_4.17

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Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17

Regel 26ter der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17.

Regel 26ter.1 PCT → Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen
Regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen.

Regel 26ter.2 PCT → Behandlung von Erklärungen
Regelt die Behandlung von Erklärungen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.

pct/berichtigung_oder_hinzufuegung_von_erklaerungen_nach_regel_4.17.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/07 09:57 von mfreund