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Regel 26ter der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17.
Regel 26ter.1 PCT → Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen
Regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen.
Regel 26ter.2 PCT → Behandlung von Erklärungen
Regelt die Behandlung von Erklärungen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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