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Regel 26ter.2b der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Verfahren, wenn eine Berichtigung nach Ablauf der Frist eingeht.
Geht eine Erklärung oder Berichtigung gemäß Regel 26ter.1 nach Ablauf der in Regel 26ter.1 vorgesehenen Frist beim Internationalen Büro ein, so teilt das Internationale Büro dies dem Anmelder mit und verfährt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften.
Regel 26ter.2 PCT → Behandlung von Erklärungen
Regelt die Behandlung von Erklärungen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro.
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