Ausnahmen und Einschränkungen bei der Recherche

Artikel 17 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Ausnahmen und Einschränkungen, unter denen keine Recherche durchgeführt wird.

Artikel 17 (2)(a) PCT → Tatbestandserklärung bei Nichtdurchführung der Recherche
Erklärt die Bedingungen, unter denen die Internationale Recherchenbehörde keine Recherche durchführt.

Artikel 17 (2)(b) PCT → Hinweise im Recherchenbericht bei Teilweise Nichtdurchführung
Beschreibt die Vorgehensweise, wenn die Recherche nur für bestimmte Ansprüche nicht durchgeführt wird.

siehe auch

Artikel 17 PCT → Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt das Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde.