Angabe der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht

Regel 43.5 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Angabe von Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.5(a) PCT → Wesentliche Unterlagen
Beschreibt die Angabe aller wesentlichen Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.5(b) PCT → Kennzeichnung der Unterlagen
Regelt die Art und Weise der Kennzeichnung der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.5(c) PCT → Hervorhebung besonderer Unterlagen
Beschreibt die Hervorhebung von Unterlagen von besonderer Bedeutung im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.5(d) PCT → Zuordnung zu Ansprüchen
Regelt die Angabe von Unterlagen im Zusammenhang mit bestimmten Ansprüchen.

Regel 43.5(e) PCT → Kennzeichnung einschlägiger Abschnitte
Beschreibt die Kennzeichnung von besonders einschlägigen Abschnitten in den angegebenen Unterlagen.

siehe auch

Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.