Regel 81 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Änderung von im Vertrag festgesetzten Fristen.
Regel 81.1 PCT → Änderungsvorschlag
Beschreibt, wie Vertragsstaaten oder der Generaldirektor Änderungen vorschlagen können.
Regel 81.2 PCT → Entscheidung der Versammlung
Regelt den Entscheidungsprozess der Versammlung über Änderungsvorschläge.
Regel 81.3 PCT → Schriftliche Abstimmung
Regelt den Prozess der schriftlichen Abstimmung über Änderungsvorschläge.
PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.