§ 43 (3) S. 1 des Patentgesetzes (PatG) behandelt die Veröffentlichung des Rechercheantrags im Patentblatt.
Der Eingang des Antrags [→ Rechercheantrag] wird im Patentblatt veröffentlicht, jedoch nicht vor der Veröffentlichung des Hinweises gemäß § 32 Absatz 5 [→ Veröffentlichungen des Patentamts].
§ 43 PatG → Recherche
Regelt die Bedingungen und Verfahren zur Durchführung einer Recherche zur Ermittlung des Stands der Technik für eine angemeldete Erfindung.