Übertragung des Patents

§ 8 S. 2 des Patentgesetzes (PatG) behandelt die Übertragung des Patents bei bereits erfolgter Anmeldung.

§ 8 S. 2 PatG

Hat die Anmeldung bereits zum Patent geführt, so kann er vom Patentinhaber die Übertragung des Patents verlangen.

siehe auch

§ 8 PatG → Vindikation
Regelt die Ansprüche des Berechtigten, dessen Erfindung von einem Nichtberechtigten angemeldet wurde.