Rechtsbeschwerdegründe

§ 101 (2) des Patentgesetzes (PatG) erläutert die zulässigen Gründe, auf denen eine Rechtsbeschwerde basieren muss.

§ 101 (2) PatG

Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts beruht. Die §§ 546 und 547 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

siehe auch

§ 101 PatG → Rechtsbeschwerdebefugnis
Klärt, wer zur Rechtsbeschwerde berechtigt ist und auf welcher Grundlage diese eingelegt werden kann.