Rechtsbeschwerdefrist

§ 102 (1) des Patentgesetzes (PatG) legt die Frist zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde fest.

§ 102 (1) PatG

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof schriftlich einzulegen.

siehe auch

§ 102 PatG → Anforderungen an die Rechtsbeschwerde
Legt die Anforderungen, Fristen und Vertretungsregelungen im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof fest.