Der Berufungskläger muss die Berufung begründen.
§ 112 (2) S. 1 PatG → Form der Berufungsbegründung
§ 112 (2) S. 2-6 PatG → Frist zur Berufungsbegründung
§ 112 (3) PatG → Inhalt der Berufungsbegründung
§ 112 (4) PatG → Berufungsbegründung durch vorbereitenden Schriftsatz
Die Berufung ist unzulässig, wenn der im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Patentgericht unterlegene Patentinhaber mit der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift, mit der die vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Streitpatents in dem angefochtenen Urteil begründet ist.1)
§§ 110 bis 121 PatG → Berufung, Berufungsverfahren
§§ 100 bis 122a PatG → Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
PatG → Patentgesetz