Eine patentierte Erfindung ist eine Erfindung, die durch ein Patent geschützt ist. Patente werden gemäß § 1 (1) [→ Patentierungsvoraussetzungen] des Patentgesetzes (PatG) für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
§ 1 PatG → Patentierungsvoraussetzungen
Legt die Bedingungen fest, unter denen Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt werden können.