Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere.
Patente werden nicht erteilt für
§ 2a (1) Nr. 1 PatG → Pflanzensorten
§ 2a (1) Nr. 2 1. Alt. PatG → Chirurgische Verfahren
§ 2a (1) Nr. 2 2. Alt. PatG → Therapeutische Verfahren
§ 2a (1) Nr. 2 3. Alt. PatG → Diagnostizierverfahren
§ 2a PatG → Patentierungsverbot
Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung sind von der Patentierung ausgeschlossen.