Klagepatent ist das einem Patentverletzungsstreit zugrundeliegende Patent.
Das Verletzungsgericht hat das Klagepatent selbständig auszulegen [→ Auslegung der Patentansprüche] und ist weder rechtlich noch tatsächlich an die Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem das Klagepatent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gebunden.1)
→ Patent