§ 65 (1) PatG → Patentgericht
Das Bundespatentgericht ist ein Oberes Bundesgericht. Als Spezialgericht ist es zuständig für Entscheidungen über den Bestand eines gewerblichen Schutzrechts.
§ 65 (1) PatG → Patentgericht
→ Gericht
Eine Institution des Staates, die zur Rechtsprechung berufen ist.
→ Bundesbehörde
Eine Bundesbehörde ist eine Behörde, die auf Bundesebene tätig ist und der Bundesregierung unterstellt ist.