Bundespatentgericht (BPatG)

§ 65 (1) PatG → Patentgericht

Das Bundespatentgericht ist ein Oberes Bundesgericht. Als Spezialgericht ist es zuständig für Entscheidungen über den Bestand eines gewerblichen Schutzrechts.

§ 65 (1) PatG → Patentgericht

siehe auch

Gericht
Eine Institution des Staates, die zur Rechtsprechung berufen ist.

Bundesbehörde
Eine Bundesbehörde ist eine Behörde, die auf Bundesebene tätig ist und der Bundesregierung unterstellt ist.