Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren

Nachdem das Nichtigkeitsverfahren als streitiges Verfahren grundsätzlich den Regelungen des Zivilprozesses folgt, ist ein Beitritt durch Nebenintervention möglich.

Nebenintervention im Nichtigkeitsverfahren

Eine Parteierweiterung ist nur im Rahmen einer Klageänderung möglich.

siehe auch

Nichtigkeitsverfahren