Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, […] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
§ 3 (1) MarkenG → Markenfähigkeit
§ 3 (1) 1. Alt. 1. Unt.alt. MarkenG → Personennamen
§ 7 MarkenV → Wiedergabe der Wortmarke
→ Wortfolgen
→ Unterscheidungskraft von Wortfolgen
→ Werbeslogans
→ Personennamen
→ Markenfähigkeit des Namens eines Bauwerks
→ Markenfähigkeit des Namens eines Klosters
Wörter sind nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 3 Abs. 1 MarkenG [→ Markenfähigkeit] als Marke schutzfähig. Davon sind Wörter des Grundwortschatzes der deutschen Sprache nicht ausgenommen. Sie sind ebenfalls generell geeignet, als Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen aus einem Unternehmen zu dienen.1)
Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Buchstaben, Wörtern oder Wortkombinationen in normaler Schriftart ohne spezifische grafische Elemente.