Schutzschranken
Verjährung
(§ 20 MarkenG)
Verwirkung von Ansprüchen
(§ 21 MarkenG)
Ausschluß von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang
(§ 22 MarkenG)
Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft
(§ 23 MarkenG)
Erschöpfung
(§ 24 MarkenG)
Ausschluß von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung
(§ 25 MarkenG)
Benutzung der Marke
(§ 26 MarkenG)
siehe auch
Markenrecht