Internationale Organisationen

§ 8 (2) Nr. 8 des Markengesetzes (MarkenG) regelt den Ausschluss von Marken, die Kennzeichen internationaler Organisationen enthalten.

§ 8 (2) Nr. 8 MarkenG

Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten.

siehe auch

§ 8 (2) MarkenG → Von der Eintragung ausgeschlossene Marken
Listet spezifische Merkmale auf, die Marken von der Eintragung ausschließen.