Hierauf erhalten die Beteiligten das Wort, um ihre Anträge zu stellen und zu begründen.
§ 76 MarkenG → Gang der Verhandlung:
§ 76 (1) MarkenG → Eröffnung und Leitung der mündlichen Verhandlung
§ 76 (2) MarkenG → Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten
§ 76 (4) MarkenG → Erörterung der Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
§ 76 (5) MarkenG → Fragen des Senats
§ 76 (6) S. 1 MarkenG → Schluß der mündlichen Verhandlung
§ 76 (6) S. 2 MarkenG → Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
§ 69 MarkenG → Mündliche Verhandlung vor dem Patentgericht
§§ 66 - 82 MarkenG → Verfahren vor dem Patentgericht oder Beschwerdeverfahren
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht