§ 312g BGB → Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (Gesetz gegen Kostenfallen im Internet)
§ 312g (1) BGB → Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312g (2) BGB → Informationspflicht im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312g (3) BGB → Buttonlösung
§ 312g (5) BGB → Individueller Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312g (6) BGB → Weitergehende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
→ E-Commerce-Richtlinie
→ Pflichtangaben in Emails
→ Elektronische Rechnung
→ Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit bei Internetshops