Primärrecht der Europäischen Union

An der Spitze der Rechtsordnung der Europäischen Union stehen die Verträge [→ Völkerrechtlicher Vertrag] der Europäischen Union, wie der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Verträge legen die grundlegenden Ziele und Kompetenzen der EU fest, einschließlich der Schaffung eines Binnenmarkts, der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit und der Förderung eines nachhaltigen Wachstums.

GRCh → Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Kodifiziert die Grundrechte und Freiheiten, die innerhalb der EU gelten, und hat seit 2009 den Status von Primärrecht.

EUV → Vertrag über die Europäische Union
Legt die grundlegenden Prinzipien, Ziele und die institutionelle Struktur der EU fest und bildet zusammen mit dem AEUV das Fundament der EU-Rechtsordnung.

AEUV → Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Regelt detailliert die Zuständigkeiten, Funktionsweisen und Verfahren der EU-Institutionen sowie die konkreten Politikfelder, in denen die EU tätig wird.

Unterhalb der primären Verträge der Europäischen Union stehen die Rechtsakte, die von den EU-Institutionen auf Basis des Primärrechts erlassen werden [→ Sekundärrecht der Europäischen Union]. Diese umfassen Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.

siehe auch

Rechtsordnung der Europäischen Union
Ein hierarchisches System aus Verträgen, Verordnungen, Richtlinien und Gerichtsurteilen, das in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt und den rechtlichen Rahmen für das Handeln der EU und ihrer Mitglieder bildet.

Völkerrechtlicher Vertrag
Eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten oder internationalen Organisationen, durch die rechtlich bindende Regeln festgelegt werden.