Zustellung an gemeinsamen Vertreter

Regel 130 (3) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Zustellung an den gemeinsamen Vertreter genügt, wenn mehrere Beteiligte einen gemeinsamen Vertreter haben.

Regel 130 (3) EPÜ

Haben mehrere Beteiligte einen gemeinsamen Vertreter, so genügt die Zustellung an den gemeinsamen Vertreter.

siehe auch

Regel 130 EPÜ → Zustellung an Vertreter
Beschreibt die Zustellung an Vertreter.