Urkunde über das europäische Patent

Regel 74 AO EPÜ

Sobald die europäische Patentschrift veröffentlicht worden ist, stellt das Europäische Patentamt dem Patentinhaber die Urkunde über das europäische Patent aus. Der Präsident des Europäischen Patentamts bestimmt den Inhalt und die Form der Urkunde sowie die Art und Weise, wie sie übermittelt wird, und legt fest, in welchen Fällen eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.

Form und Verfahren der Übermittlung der Urkunde über das europäische Patent
Inhalt der Urkunde über das europäische Patent

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Teil 4 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zum Erteilungsverfahren
Regel 73-74 → Europäische Patentschrift

Urkunde über das europäische Patent

Regel 74 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Ausstellung der Urkunde über das europäische Patent.

Regel 74 EPÜ

Sobald die europäische Patentschrift veröffentlicht worden ist, stellt das Europäische Patentamt dem Patentinhaber die Urkunde über das europäische Patent aus.

Der Präsident des Europäischen Patentamts bestimmt den Inhalt und die Form der Urkunde sowie die Art und Weise, wie sie übermittelt wird, und legt fest, in welchen Fällen eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.

siehe auch

AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt.