Territoriale Wirkung

Artikel 3 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt die territoriale Wirkung der Erteilung eines europäischen Patents fest.

Artikel 3 EPÜ

Die Erteilung eines europäischen Patents kann für einen oder mehrere Vertragsstaaten beantragt werden.

siehe auch

EPÜ, Teil 1, Kapitel I → Allgemeine Vorschriften
Legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest, einschließlich der Definition des europäischen Patents, seiner territorialen Wirkung und der Schaffung einer Europäischen Patentorganisation.