Die Prüfung wird in der Regel einmal im Jahr abgehalten. Der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen darf nicht mehr als 25 Monate betragen.
VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung