Recherchengebühr

Regel 38 (1) EPÜ 2000

Die Anmeldegebühr und die Recherchengebühr sind innerhalb eines Monats nach Einreichung der europäischen Patentanmeldung zu entrichten.

Zusatzgebühr für Anmeldungen von mehr als 35 Seiten

Zusatzgebühr (Regel 38 (2), (3) EPÜ 2000)

Rückerstattung von Recherchengebühren

siehe auch