Die
Europäische Patentorganisation gewährleistet, dass der Anteil der Planstellen des
Europäischen Patentamts, der nach dem Organisations- und Stellenplan für das Jahr 2000 auf den Dienstort Den Haag entfällt, im Wesentlichen unverändert bleibt. Eine Änderung der Zahl der auf den Dienstort Den Haag entfallenden Planstellen, die im Interesse des guten Funktionierens des Europäischen Patentamts erforderlich wird und eine Abweichung von dem oben genannten Anteil um mehr als zehn Prozent zur Folge hat, bedarf eines Beschlusses des
Verwaltungsrats der
Organisation auf Vorschlag des
Präsidenten des Europäischen Patentamts nach Konsultation mit den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Niederlande.
vom 29. November 2000