Regel 164 (4) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Regeln 62 und 70 Absatz 2 keine Anwendung auf die Ergebnisse von Recherchen finden, die nach Absatz 2 durchgeführt wurden.
Die Regeln 62 und 70 Absatz 2 finden keine Anwendung auf die Ergebnisse von Recherchen, die nach Absatz 2 durchgeführt wurden.
Regel 164 EPÜ → Einheitlichkeit der Erfindung und weitere Recherchen
Beschreibt die Einheitlichkeit der Erfindung und weitere Recherchen.