Die Europäische Eignungsprüfung (EQE) ist eine Qualifikationsprüfung für Personen, die als zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA) tätig werden möchten.
Mit der europäischen Eignungsprüfung (nachstehend „Prüfung“ genannt) soll festgestellt werden, ob ein Bewerber geeignet ist, als zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (nachstehend „EPA“ genannt) aufzutreten.
Die Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung (VEP) für zugelassene Vertreter, sind die grundlegenden Regelungen für die Europäische Eignungsprüfung (EQE). Sie definieren wichtige Aspekte wie die Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses, die Zulassungsvoraussetzungen für Kandidaten, den Prüfungsstoff sowie die Struktur der Prüfung. Die VEP werden vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation erlassen und können gemäß Artikel 134a (1) (b) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geändert werden. Sie bilden den rechtlichen Rahmen für die EQE und sind entscheidend für die Qualifizierung von Patentanwälten als zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt.
Die Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung (ABVEP) für zugelassene Vertreter umfassen umfassende Regelungen zur Registrierung, Prüfung und Bewertung der Bewerber.
Das Kompendium für die Europäische Eignungsprüfung ist eine zentrale Sammlung von relevanten Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und weiteren wichtigen Dokumenten, die Kandidaten als Nachschlagewerk und Prüfungshilfe dient und während der Prüfung verwendet werden darf.
VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
Definieren wichtige Aspekte wie die Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses, die Zulassungsvoraussetzungen für Kandidaten, den Prüfungsstoff sowie die Struktur der Prüfung.
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
Umfassen umfassende Regelungen zur Registrierung, Prüfung und Bewertung der Bewerber.