Erfindungspatent

Durch das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente] wird ein den Vertragsstaaten gemeinsames Recht für die Erteilung von Erfindungspatenten [→ Erfindung, → Europäisches Patent] geschaffen (Artikel 1 EPÜ).

siehe auch

Artikel 2 (1) EPÜ → Europäisches Patent
Ein nach dem europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) erteiltes Patent.