Regel 73 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die europäische Patentschrift die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen enthält.
Die europäische Patentschrift enthält die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen. Außerdem wird darin die Frist für den Einspruch gegen das europäische Patent angegeben.
Regel 73 EPÜ → Inhalt und Form der Patentschrift
Beschreibt den Inhalt und die Form der Patentschrift.