Nr. 7 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Verfahren und Bedingungen für die Belastung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt, einschließlich der Einreichung von Abbuchungsaufträgen und der Bearbeitungsreihenfolge.
Nr. 7.1 VLK → Arten von Abbuchungsaufträgen und Einreichung
Beschreibt die Arten von Abbuchungsaufträgen und die zulässigen Wege der Einreichung.
Nr. 7.2 VLK → Bearbeitung von Abbuchungsaufträgen
Das EPA bearbeitet Abbuchungsaufträge in der Regel sofort nach Eingang.
Nr. 7.3 VLK → Reihenfolge der Bearbeitung von Zahlungen
Legt die Reihenfolge fest, in der Zahlungen bearbeitet werden.
Nr. 7.5 VLK → Sicherheitsmechanismus für Auffüllungen
Beschreibt den Sicherheitsmechanismus für Auffüllungen von laufenden Konten.
VLK, Kapitel 7 → Belastung des laufenden Kontos
Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Belastung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt, einschließlich der Einreichung von Abbuchungsaufträgen und der Bearbeitungsreihenfolge.