Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln die Bedingungen und den Prozess zur Erteilung von automatischen Abbuchungsaufträgen für europäische und internationale Patentanmeldungen beim EPA.
1.1 VAA → Ermächtigung zur automatischen Abbuchung von Gebühren
Das laufende Konto kann gegen Vorlage eines vom Kontoinhaber oder in seinem Namen unterzeichneten automatischen Abbuchungsauftrags belastet werden.
1.2 VAA → Einreichung des automatischen Abbuchungsauftrags
Der automatische Abbuchungsauftrag ist in einem elektronisch verarbeitbaren Format einzureichen.
1.3 VAA → Erteilung im Namen des Anmelders oder Patentinhabers
Ein Abbuchungsauftrag kann im Namen des Anmelders oder Patentinhabers oder dessen Vertreters erteilt werden.
VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.