Regel 92 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Erfordernisse für den Antrag auf Beschränkung oder Widerruf eines europäischen Patents.
Regel 92 (1) EPÜ → Schriftlicher Antrag
Der Antrag auf Beschränkung oder Widerruf eines europäischen Patents ist schriftlich in einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts zu stellen.
Regel 92 (2) EPÜ → Antragsinhalt
Der Antrag muss bestimmte Angaben enthalten.
AO EPÜ, Teil 5, Kapitel II → Beschränkungs- und Widerrufsverfahren
In diesem Kapitel werden die Verfahren zur Beschränkung oder zum Widerruf europäischer Patente behandelt. Es umfasst die Zuständigkeit für das Verfahren, die Anforderungen an den Antrag und die Entscheidung über den Antrag sowie die Form der geänderten europäischen Patentschrift.