Ein Antrag auf Umwandlung [Artikel 135 → Umwandlungsantrag] ist ein Antrag, der es ermöglicht, eine europäische Patentanmeldung in nationale Patentanmeldungen in den Vertragsstaaten umzuwandeln, wenn die europäische Patentanmeldung als zurückgenommen gilt oder zurückgenommen worden ist.
Artikel 135 EPÜ → Umwandlungsantrag
Regelt die Einleitung des Verfahrens zur Erteilung eines nationalen Patents auf Antrag des Anmelders oder Inhabers eines europäischen Patents.