Die Zustellung gemäß Absatz 1 [→ Zustellung durch Postdienste] gilt auch dann als bewirkt, wenn die Annahme des Briefs verweigert wird.1)
Regel 126 (1) AO EPÜ → Zustellung durch die Post
Regel 126 (2) AO EPÜ → Zustellungsfiktion
Regel 126 (4) AO EPÜ → Rückgriff auf nationales Zustellungsrecht
Regel 125-130 → Zustellungen
Teil 7 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zu den Gemeinsamen Vorschriften
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente