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Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln die Durchführung von Änderungs- und Berichtigungsbuchungen bei Änderungen oder Unrichtigkeiten in der Abbuchung.
8.1 VAA → Änderungsbuchung
Das EPA führt eine Änderungsbuchung durch, wenn Änderungen der gebührenrechtlichen Grundlagen bekannt werden.
8.2 VAA → Berichtigungsbuchung
Das EPA führt eine Berichtigungsbuchung durch, wenn Unrichtigkeiten bei der Abbuchung festgestellt werden.
VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.