Rechtsbeschwerde

§ 23 (5) DesignG

Gegen die Beschlüsse des Beschwerdesenats über eine Beschwerde nach Absatz 2 findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. § 100 Absatz 2 und 3, die §§ 101 bis 109, 123 Absatz 1 bis 5 und 7 sowie die §§ 124 und 128b des Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung.

§ 23 Abs. 1 bis 3 DesignG → Verfahrensvorschriften
§ 23 Abs. 4 DesignG→ Beschwerde

siehe auch

DesignG → Designgesetz
§23 Abs.1 bis 3 DesignG → Verfahrensvorschriften
§23 Abs.4 DesignG → Beschwerde