Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:verbraucher_preisangabenverordnung

finanzcheck24.de

Verbraucher

§ 2 (9) der Preisangabenverordnung (PAngV) beschreibt den Verbraucher.

§ 2 (9) PAngV

„Verbraucher“ jede natürliche Person im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

siehe auch

§ 2 PAngV → Begriffsbestimmungen
Definiert die wesentlichen Begriffe, die für die Anwendung der Verordnung relevant sind.

wettbewerbsrecht/verbraucher_preisangabenverordnung.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/01 09:37 von mfreund