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Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:unternehmerische_sorgfalt

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Unternehmerische Sorgfalt

§ 2 (1) Nr. 9 UWG

Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet „unternehmerische Sorgfalt“ den Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheiten einhält.

siehe auch

§ 2 UWG → Definitionen
Es werden zentrale Begriffe wie „geschäftliche Handlung“, „Marktteilnehmer“, „Mitbewerber“ und „unternehmerische Sorgfalt“ definiert.

wettbewerbsrecht/unternehmerische_sorgfalt.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1