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Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:schadensersatzpflicht_gegenueber_verbrauchern

finanzcheck24.de

Schadensersatzpflicht gegenüber Verbrauchern

§ 9 (2) UWG

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt und hierdurch Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie andernfalls nicht getroffen hätten, ist ihnen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht für unlautere geschäftliche Handlungen nach den §§ 3a, 4 und 6 sowie nach Nummer 32 des Anhangs.

siehe auch

§ 9 (1) UWG → Schadensersatz
Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.

wettbewerbsrecht/schadensersatzpflicht_gegenueber_verbrauchern.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1