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wettbewerbsrecht:mess-_und_eichgesetz

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Mess- und Eichgesetz (MessEG )

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Regelungen für Messungen und die Prüfung von Messgeräten festlegt. Es zielt darauf ab, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Messungen im Wirtschaftsverkehr, im Gesundheitswesen sowie im Umwelt- und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

§ 43 Abs. 2 MessEG → Verbot der Irreführung durch Verpackungsgestaltung

siehe auch

§ 5 UWG → Irreführende geschäftliche Handlungen
Irreführende geschäftliche Handlungen, die den Verbraucher zu einer Entscheidung verleiten, die er sonst nicht getroffen hätte, sind unzulässig.

wettbewerbsrecht/mess-_und_eichgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1