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§ 126 MarkenG und EuGVVO 2081/92 über den Schutz von europäischen Herkunftsbezeichnungen gehen als lex specialis dem UWG vor. § 3 UWG a.F. kommt nur in Ausnahmefällen zum tragen, wie beispielsweise bei fiktiven geographischen Herkunftsangaben oder u.U. bei einer firmenmäßigen Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe.
§ 5 (1) S. 1 UWG → Irreführende geschäftliche Handlungen
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