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wettbewerbsrecht:iphone

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iPhone

Das iPhone ist ein Mobilfunk-Endgerät, das - in neuartigem, schlichtem Design - viele Funktionen in sich vereint. Mit einem großen hochauflösenden Farbdisplay („Breitbild-iPod“), nur einer einzigen Taste auf der Vorderseite und dem Appletypischen schlichten Design hebt sich das iPhone von anderen Endgeräten deutlich ab. Das Gerät bietet zunächst die Funktion eines Handys. Darüber hinaus bietet es die Funktionen eines iPods, der Musik und Videos abspielen kann. Ferner verschafft es einen Internet-Zugang (über das Handynetz und über WLAN). Schließlich besitzt es eine 2-Megapixel-Kamera.1)

Der Verkauf des iPhone in Deutschland begann mit erheblichem werblichem Aufwand am 09. November 2007.2)

Die Fa. Apple vertreibt das iPhone weltweit. In den USA ist das iPhone am 29. Juni 2007 auf den Markt gekommen; bis zum 22. Oktober 2007 sind in den USA laut der Fa. Apple bereits deutlich über 1.200.000 iPhones verkauft worden.3)

siehe auch

1) , 2) , 3)
Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.12.2007 - Az.: 315 O 923/07
wettbewerbsrecht/iphone.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1