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Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:grundpreis

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Grundpreis

§ 2 (4) der Preisangabenverordnung (PAngV) beschreibt den Grundpreis.

§ 2 (4) PAngV

„Grundpreis“ den Preis je Mengeneinheit einer Ware einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

siehe auch

§ 2 PAngV → Begriffsbestimmungen
Definiert die wesentlichen Begriffe, die für die Anwendung der Verordnung relevant sind.

wettbewerbsrecht/grundpreis.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/01 09:34 von mfreund