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Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:geltungsbereich_irrefuehrender_angaben_in_der_werbung

finanzcheck24.de

Geltungsbereich irreführender Angaben in der Werbung

§ 5 (4) UWG

Angaben im Sinne von Absatz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.

siehe auch

§ 5 UWG → Irreführende geschäftliche Handlungen
Irreführende geschäftliche Handlungen, die den Verbraucher zu einer Entscheidung verleiten, die er sonst nicht getroffen hätte, sind unzulässig.

wettbewerbsrecht/geltungsbereich_irrefuehrender_angaben_in_der_werbung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1