Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:gehilfenhaftung

finanzcheck24.de

Gehilfenhaftung

Gemäß § 830 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BGB haftet nicht nur der Anstifter, sondern auch der Gehilfe gemeinsam mit dem Täter.1)

siehe auch

Haftung

1)
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.09.2009, I-20 U 121/08
wettbewerbsrecht/gehilfenhaftung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1