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Regelt, dass bei der Vereinbarung einer zu hohen Vertragsstrafe nur eine angemessene Vertragsstrafe geschuldet wird.
Verspricht der Abgemahnte auf Verlangen des Abmahnenden eine unangemessen hohe Vertragsstrafe, schuldet er lediglich eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe.
→ Vertragsstrafe
Vor gerichtlichen Verfahren sollen Schuldner abgemahnt werden, um Streitigkeiten beizulegen.
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