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wettbewerbsrecht:angabe_ueber_gefaehrdung_des_arbeitsplatzes_oder_lebensunterhalts_bei_nichtabnahme_der_ware

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Angabe über Gefährdung des Arbeitsplatzes oder Lebensunterhalts bei Nichtabnahme der Ware

Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 30

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 [→ Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern] ist die ausdrückliche Angabe, dass der Arbeitsplatz oder Lebensunterhalt des Unternehmers gefährdet sei, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung nicht abnehme;

siehe auch

§ 3 (3) UWG → Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern
Der Anhang des UWG listet geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.

wettbewerbsrecht/angabe_ueber_gefaehrdung_des_arbeitsplatzes_oder_lebensunterhalts_bei_nichtabnahme_der_ware.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1