Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:zustellung_des_europaeischen_zahlungsbefehls_in_anderen_mitgliedstaaten

finanzcheck24.de

Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls in anderen Mitgliedstaaten

§ 1089 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt, dass bei der Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls in anderen Mitgliedstaaten die Vorschriften der Verordnung (EU) 2020/1784 sowie bestimmte Paragraphen der ZPO entsprechend gelten.

§ 1089 (2) ZPO

Ist der Europäische Zahlungsbefehl in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zuzustellen, gelten die Vorschriften der Verordnung (EU) 2020/1784 sowie für die Durchführung dieser Verordnung § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 und § 1070 entsprechend.

siehe auch

§ 1089 ZPO → Zustellung
Regelt die Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls sowohl im Inland als auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

verfahrensrecht/zustellung_des_europaeischen_zahlungsbefehls_in_anderen_mitgliedstaaten.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:33 von 127.0.0.1